Die Bescheinigungen müssen Aufschluss geben über die Dauer der Tätigkeit, die innerhalb dieser Zeit ausgeführten/übertragenen Arbeiten, Name der Praktikumstelle, Name und Berufsbezeichnung der verantwortlichen Leitung. Bei fehlender beruflicher Qualifikation kann die Institutsleitung in Ausnahmefällen Sonderzulassungen vornehmen. Dazu müssen ausreichende eigene praktische Erfahrungen in einem der Bereiche nachgewiesen werden. Sie erhalten…
Die Bescheinigungen müssen Aufschluss geben über die Dauer der Tätigkeit, die innerhalb dieser Zeit ausgeführten/übertragenen Arbeiten, Name der Praktikumstelle, Name und Berufsbezeichnung der verantwortlichen Leitung. Bei fehlender beruflicher Qualifikation kann die Institutsleitung in Ausnahmefällen Sonderzulassungen vornehmen. Dazu müssen ausreichende eigene praktische Erfahrungen in einem der Bereiche nachgewiesen werden. Sie erhalten…